Die häufigste Form ist das VerkehrswertgutachteIn. In einem Verkehrswertgutachten wird der Marktwert (Verkehrswert) gemäß §194 Baugesetzbuch (BauGB) eines bebauten oder unbebauten Grundstücks ermittelt. Zweck des Gutachtens ist es, den Wert der Immobilie zu bestimmen, das heißt den Preis zu dem die Immobilie unter den gegebenen Umständen mit hoher Wahrscheinlichkeit verkauft werden könnte. An ein Gutachten über den Verkehrswert nach §194 BauGB werden hohe Anforderungen gestellt, die sich auch in der Ausführlichkeit wiederspiegeln. Soll das Gutachten gerichtsfest sein oder zur Vorlage bei Behörden, Banken und Institutionen dienen, muss ein detailliertes Verkehrswertgutachten erstellt werden. In die Ermittlung fließen zahlreiche Daten, Recherchen und Vorschriften ein. In diesem detaillierten Gutachten werden alle objektbezogenen Daten ausgewertet. Umfangreiche individuelle Berechnungen und Analysen unter Berücksichtigung der marktspezifischen Situation und detaillierte Begründungen und Erläuterungen durchgeführt. Durch die ausführliche Lage- und Baubeschreibung, die umfangreichen Anlagen sowie die Fotodokumentation ist dieses Gutachten auch für Nicht-Experten bzw. nicht sachkundige Personen jederzeit nachvollziehbar.
Verkehrswertgutachten (gemäß § 194 BauGB) eignen sich in folgenden Fällen: