Sachverständigen-Ingenieurbüro Bernd Ehrhardt
Sachverständigen-Ingenieurbüro Bernd Ehrhardt

Checkliste zur Gutachtenerstellung

Folgende objektbezogene Unterlagen werden benötigt, die der Sachverständige bei Auftragserteilung in Kopie - oder für Sie noch einfacher im Original - zur Verfügung gestellt werden müssen:

  1. aktuelle und vollständige Abschrift des Grundbuchs (sollten in Abteilung II bewertungsrelevante Rechte oder Lasten bestehen: zusätzlich Kopien der Eintragungsbewilligungen bzw. der Grundakten)
  2. Auszug aus dem Liegenschaftskataster (aktuelle Flurkarte/ Lageplan/ Katasterkarte)
  3. Bescheinigungen der Stadt/der Gemeinde/des Abwasserzweckverbandes etc. über bezahlte oder anfallende Erschließungskosten und Anliegerbeiträge (z.B. Abwasserbeiträge, Straßenausbaubeiträge)
  4. Vermasste Bauzeichnungen (Grundrisse und Schnitte) Berechnung der Bruttogrundfläche bzw. des Bruttorauminhalt (gem. DIN 277 Ausgabe Juni 1987)Berechnung der Wohn- bzw. Nutzflächen (gem. der II. BV oder DIN 283)
  5. Bei vermieteten Objekten: Kopien der Mietverträge
  6. Bei Wohnungs- und Teileigentum: Kopie Aufteilungsplan, Teilungserklärung, Verwalterabrechnung, Unterlagen zur Höhe der gemeinschaftlichen Instandhaltungsrücklage
  7. Aktueller Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
  8. Bei Erbbaurechten zusätzlich Erbbaurechtsvertrag

Liegen die vorgenannten Unterlagen bei Ihnen nicht vor, so sind wir gern behilflich diese bei den entsprechenden Behörden (z.B. Grundbuchamt) zu beschaffen oder auch anzufertigen (z.B. Berechnung der Bruttogrundfläche oder der Wohnfläche). Zusätzlich werden für die Bewertung weitere grundstücksbezogene Informationen zu den nachfolgenden Gegebenheiten benötigt, die jedoch in der Regel durch den Sachverständigen eingeholt werden müssen:

  1. Erschließungssituation (z.B. Straßenausbau, Versorgungsleitungen, Grenzverhältnisse, Baugrund)
  2. Privatrechtliche Besonderheiten (z.B. Bodenordnungsverfahren, Verunreinigungen)
  3. Öffentlich-rechtliche Gegebenheiten (z.B. Landschafts-, Natur- und Gewässerschutz, Baulasten, Denkmalschutz, Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht)

Die vorgenannten Unterlagen werden durch uns (soweit möglich) telefonisch oder schriftlich bei den entsprechenden Ämtern eingeholt. Bis schriftliche Dokumente bei uns eingehen, vergehen jedoch gewöhnlich ca. 10 Tage. Grundsätzlich gilt deshalb: Um so aussagefähigere Unterlagen Sie uns zur Verfügung stellen, um so schneller können wie Ihren Auftrag ausführen.



Sonderleistungen

Wenn der Auftraggeber es wünscht, können die o. a. Unterlagen selbstverständlich von uns besorgt bzw. erstellt werden.

Die Bearbeitungszeit beträgt, je nach Bewertungsobjekt, in der Regel 10 bis 20 Werktage nach dem Ortstermin, sofern alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung gestellt werden.