Sachverständigen-Ingenieurbüro Bernd Ehrhardt
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Beleihungswertgutachten

In einem Beleihungswertgutachten wird der Wert einer Immobilie in der Verfahrensweise ähnlich bestimmt wie der Verkehrswert. Er unterscheidet sich dennoch von diesem, da er mit anderen bankspezifischen Eingangswerten ermittelt wird. Der Beleihungswert bildet in der Regel die Grundlage einer Finanzierung. Hypothekenbanken dürfen erstrangige Darlehen nur bis zu einer Grenze von ca. 60 % und zweitrangige Darlehen nur bis zur Grenze von 80% des Beleihungs-werrtes gewähren. Statt dem Begriff „Beleihungswert" wird im Hypothekenbankgesetz der „Verkaufswert" verwendet, die inhaltlich aber gleichgesetzt werden können. In § 12 Hypothekenbankgesetz wird gefordert, "dass der bei der Beleihung angenommene Wert des Grundstücks den durch sorgfältige Ermittlung festgestellten Verkaufswert nicht übersteigen darf. Bei der Feststellung dieses Wertes sind nur die dauernden Eigenschaften des Grundstücks und der Ertrag zu berücksichtigen, welchen das Grundstück bei ordnungsmäßiger Wirtschaft jedem Besitzer nachhaltig gewähren kann."