Sachverständigen-Ingenieurbüro Bernd Ehrhardt
Sachverständigen-Ingenieurbüro Bernd Ehrhardt

Kurzgutachten

Die Auffassungen über die Form und den Inhalt eines Kurzgutachtens differieren sehr.

Sie reichen von:

 

  1. Wertexpertise mit kurzer Baubeschreibung, ohne nachvollziehbare Berechnung (nur Ergebnis)
  2. überschlägiger Berechnung nach ungeprüften Angaben des Auftraggebers
  3. Berechnung nach nur einem Wertermittlungsverfahren (Sachwert oder Ertragswert)
  4. komplette Berechnung, aber Entfall der Lage- und Baubeschreibung, Anlagen, Bauzeichnungen, Fotodokumentation

 

Grundsätzlich sind Kurzgutachten nicht gerichtstauglich, aber oft eine angemessene Form einer Immobilienbewertung. So kann das Kurzgutachten beispielsweise zur Überzeugung eines Verhandlungspartners von einem realistischen Verkehrswert oder als vorgerichtliche Entscheidungshilfe dienen.

 

Wir erstellen auf Wunsch Kurzgutachten der Variante 4. Dies ist ein Formgutachten und entspricht in den wesentlichen Punkten der  Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und den Wertermittlungsrichtlinien (WertR). Die Berechnungen sind identisch mit dem Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB. Es fehlen lediglich die Beschreibung der Lage, die Baubeschreibung sowie die Anlagen (Lagepläne, Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Fotos). Wenn die Beteiligten das Objekt kennen, stellt dies meistens kein Problem dar. Das Kurzgutachten ist das Produkt für Kunden, die den Kauf oder Verkauf einer Immobilie planen und bei der Wertfindung neutrale Unterstützung suchen.

 

Der geringere Aufwand für die Erstellung des Kurzgutachtens spiegelt sich natürlich im Preis wieder. Er ist aber auch (wie beim kompletten Verkehrswertgutachten) vom ermittelten Verkehrswert und den Schwierigkeiten abhängig. Jede Immobilie ist einzigartig. Unabhängig von der Gutachtenart bleibt das Sammeln von Informationen, die Recherche und Analyse der Marktdaten durch den Gutachter eine oft unterschätzte zeitaufwendige Tätigkeit. Der prozentuale Abschlag liegt objektabhängig etwa bei 30 Prozent.