Sachverständigen-Ingenieurbüro Bernd Ehrhardt
Sachverständigen-Ingenieurbüro Bernd Ehrhardt

Verkehrswertgutachten

Die häufigste Form ist das VerkehrswertgutachteIn. In einem Verkehrswertgutachten wird der Marktwert (Verkehrswert) gemäß §194 Baugesetzbuch (BauGB) eines bebauten oder unbebauten Grundstücks ermittelt. Zweck des Gutachtens ist es, den Wert der Immobilie zu bestimmen, das heißt den Preis zu dem die Immobilie unter den gegebenen Umständen mit hoher Wahrscheinlichkeit verkauft werden könnte. An ein Gutachten über den Verkehrswert nach §194 BauGB werden hohe Anforderungen gestellt, die sich auch in der Ausführlichkeit wiederspiegeln. Soll das Gutachten gerichtsfest sein oder zur Vorlage bei Behörden, Banken und Institutionen dienen, muss ein detailliertes Verkehrswertgutachten erstellt werden. In die Ermittlung fließen zahlreiche Daten, Recherchen und Vorschriften ein. In diesem detaillierten Gutachten werden alle objektbezogenen Daten ausgewertet. Umfangreiche individuelle Berechnungen und Analysen unter Berücksichtigung der marktspezifischen Situation und detaillierte Begründungen und Erläuterungen durchgeführt. Durch die ausführliche Lage- und Baubeschreibung, die umfangreichen Anlagen sowie die Fotodokumentation ist dieses Gutachten auch für Nicht-Experten bzw. nicht sachkundige Personen jederzeit nachvollziehbar.

Verkehrswertgutachten (gemäß § 194 BauGB) eignen sich in folgenden Fällen:

Verkehrswertgutachten (gemäß §194 BauGB) eignen sich in folgenden Fällen

  1. Kauf oder Verkauf von Immobilien
  2. Erbauseinandersetzungen oder Ehescheidungen
  3. Entscheidungsfindung (zum Beispiel bei Zwangsversteigerungen)
  4. Wertermittlung von Immobilien mit Sondernutzung
  5. Sonderfälle in der Immobilienfinanzierung

Leistungsumfang

  • Ortstermin mit einer Außen- und Innenbesichtigung der Immobilie
  • Fotodokumentation
  • Augenscheinliche Beurteilung der Bausubstanz
  • Ausführliche Beschreibung der dominierenden Merkmale der Immobilie
  •  Ausführliche Beschreibung der wesentlichen Grundstücksdaten und rechtlichen Gegebenheiten
  • Bodenwertermittlung
  • Ausführliche Begründung des Ermittlungsverfahrens (Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren, Vergleichsfaktorenverfahren)
  • Ableitung des Verkehrswertes
  • Ausführliche Begründung zu den für die Wertermittlung wesentlichen Einflussfaktoren
  • Bewertung von Baumängeln/-schäden und des Instandhaltungsstaus

Sonderleistungen

  • Aufmaß, Raum- Flächenermittlung
  • Berücksichtigung von Belastungen in Abteilung II des Grundbuches
  • Berücksichtigung von außergrundbuchlichen Belastungen

nicht im Leistungsumfang

  • Die Funktionsprüfung von technischen Anlagen
  • Die Recherche bezüglich Baugrund und möglichen Altlasten
  • Die Prüfung der formellen und materiellen Legalität des Bewertungsobjektes