Sachverständigen-Ingenieurbüro Bernd Ehrhardt
Sachverständigen-Ingenieurbüro Bernd Ehrhardt

Abreisversuch

Der Abreiß-Versuch stellt eine Methode dar, um die Zugfestigkeit im Bereich der Oberfläche bzw. der freiliegenden Fläche von Betonbauteilen festzustellen (Oberflächenzugfestigkeit). In der DAfSt-Richtlinie "Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen" /01DAf/ und der ZTV-ING /03ZTV/ werden für Betonuntergründe zu erbringende Oberflächenzugfestigkeiten und Haftzugfestigkeiten für Mehrschichtsysteme (Betonuntergrund, Reprofiliermörtel, Beschichtungssystem) gefordert, die nach der hier beschriebenen Methode bestimmt werden. Die beim Abreißversuch ermittelten Kennwerte korrelieren für den jeweiligen Beton auch zufriedenstellend mit dessen Betondruckfestigkeit, wobei allerdings die Voraussetzung erfüllt sein muss, dass die Betonfestigkeit der oberflächennahen Schichten mit der der inneren Bereiche übereinstimmt. Zur Messung wird eine Abzugsplatte (Prüfstempel) mit einer definierten Fläche von mindestens 50 mm Durchmesser (bis zu einem Größtkorn des Zuschlages von höchstens 32 mm) mit einem geeigneten Kleber (z.B. Epoxidharz) auf das Bauteil geklebt. Die Abzugskraft wird dann nach Aushärtung des Klebers mit einem Abzugsgerät bestimmt. Dazu wird die Belastung entweder manuell über eine Kurbel oder mit einer einstellbaren Geschwindigkeit elektromechanisch bis zum Abreißwert hochgefahren.

Aus diesem Wert kann die Oberflächenzugfestigkeit berechnet werden (DIN 1048 Teil 2). Sehr wichtig für ein einwandfreies Versuchsergebnis ist eine tatsächlich zentrierte Einleitung der Zugkraft ohne ungewollte Biegemomente durch z.B. Verkanten der Abzugsplatte. Als Variante des Versuchs kann der Bereich, der abgezogen werden soll, bis in eine gewünschte Tiefe mit einem Spezialbohrer freigebohrt und so die Festigkeit in tieferliegenden Bereichen geprüft werden. Wegen des Einflusses von Seitenkräften ist diese Methode allerdings mit Unsicherheiten verbunden. Das für den Abreiß-Versuch angewandte Prinzip wird z.T. mit identischen Geräten auch zur Haftzugprüfung eingesetzt. Das Verfahren entspricht in seiner Durchführung dem Abreiß-Versuch. Hier bei der Haftzugprüfung liegt jedoch die Fragestellung in der Haftzug-Festigkeit zwischen unterschiedlichen Schichten der Bauwerkshaut. Für die Haftzugprüfung werden z.T. dieselben Geräte verwendet wie für den Abreiß-Versuch. Es genügt jedoch zur Durchführung des Versuches i.d.R. eine kleinere Maximalkraft, als für den Abreiß-Versuch (dort bis zu 40 kN).